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Beratung

Zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Idselis & Collegen können Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde vor der Begutachtung Kontakt aufnehmen und die Führerscheinakte einsehen. Sodann können Sie sämtliche rechtlichen Schritte, sowohl für die Vorbereitung eines evtl. Strafverfahrens, als auch zur Begleitung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erörtern.

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Ablauf einer MPU-Untersuchung

Nachdem Ihnen die Führerscheinstelle die Beibringung eines Gutachtens angeordnet hat, können Sie die Gutachterstelle frei wählen. Die Behörde kann diese Ihnen nicht vorschreiben. Sie müssen nur der Behörde mitteilen, welche Stelle Sie beauftragt haben. Ihre Führerscheinakte wird dann dorthin übersendet und Sie erhalten dann von dort die Einladung zur Begutachtung.

Die eigentliche MPU besteht aus einem Vorgespräch. Bei diesem wird zunächst der Anlass der Anordnung mit Ihnen besprochen und allgemeine Fragen, wie zum Beispiel nach Ihrem derzeitigen Befinden gestellt und erörtert.

Dann geht es zum medizinischen Teil, in dem ein Arzt oder eine Ärztin Sie auf körperliche Mängel, Krankheiten und evtl. vorhandene Suchtanzeichen (Gamma GT-Werte und/oder Alkoholmarker im Blut) untersucht. Hier werden auch schon Reaktionstests und Konzentrationstests durchgeführt.

Dann geht es weiter zum eigentlichen Kern der Begutachtung, der psychologische Test, die Exploration durch den die Befragung zu Ihrer Verkehrstauglichkeit oder zu Ihrer Rückfallgefährdung geklärt werden soll.

Diese Exploration dauert ca. 30-40 min und endet mit einem Abschlussgespräch, in dem Sie noch Ergänzungen vortragen können. Hier besteht für Sie auch schon die Möglichkeit, den Gutachter um eine vorläufige Einschätzung Ihrer Untersuchung zu bitten.

Abschließend wird das Gutachten schriftlich verfasst und an Sie gesendet (wenn Sie vorab darauf bestanden haben, was wir Ihnen dringend anraten).

 

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