| Immer wieder schwierig - der Abstinenznachweis bei Drogen und Alkohol   Allgemein tauchen in den Beratungen immer wieder die schwer vermittelbaren Fragen nach den Nachweisen einer Abstinenz vom Alkohol- und Drogenkonsum auf. Insbesondere danach, wie lange der Abstinenznachweis geführt werden muss und wie dieser erbracht werden kann. Bei Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch beträgt der Abstinenzzeitraum in der Regel 12 Monate, wobei der Nachweis über sog. ETG-Kontrollen mit sechs ETG-Urinscreenings zu erbringen ist. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass die Laborbefunde nur durch nach DIN und forensisch akkreditierte Labore erhoben werden dürfen. Welches Labor diese Voraussetzungen erfüllt, erfahren sie bei uns. Ähnliche und teilweise strengere Kriterien gelten bei einer vorliegenden Drogenproblematik. Auch hier gilt als Zeitraum in der Regel 12 Monate Abstinenznachweis und lediglich bei einer Drogengefährdung genügen sechs Monate, wobei die Befunde politoxikologisch erhoben sein müssen. Aber auch das Beibringen einer Haarprobe kann sowohl beim Alkohol-,als auch Drogenabstinenznachweis ausreichend sein, wobei aber nicht nur auf die Mindesthaarlänge von 12 cm zu achten ist. Egal welchem Programm sie sich unterziehen: während der Abstinenzzeit müssen Sie auch auf alkoholhaltige Süßigkeiten, sog. selbsternannte „alkoholfreie Getränke“, alternative flüssige Medikamente ( Inhalt Alkohol) verzichten, oder sich ausgiebig darüber informieren, ob in diesen Substanzen Alkohol enthalten ist. Schon die kleinste Menge an Alkohol kann das Durchlaufen des Screeningsprogrammes sinnlos machen. Das gleiche gilt für Drogen.  Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns! |
News
Neue Entwicklung und Vorgaben beim Abstinenznachweis
01.09.2011 14:38Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis statt Einziehung? Nicht immer empfehlenswert!
28.03.2011 19:14NEU: Gruppenkurse
17.01.2011 17:19
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Abstinenznachweis bei Drogen und Alkohol
Donnerstag, den 01. September 2011 um 14:31 Uhr
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