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Zulässiger Untersuchungsumfang im Gutachten—verbotene Fragen!
Donnerstag, den 25. November 2010 um 05:15 Uhr

Immer wieder berichten uns Betroffene, dass die Gutachter während des Gespräches in der Begutachtung Fragen stellen, die offensichtlich nichts mit der Fragestellung der Führerscheinstelle zu tun haben. So werden bei „Punktesammlern“ oder Straftätern, Fragen nach deren Alkohol-Trinkverhalten gestellt.

Hierzu ist anzumerken, dass der zulässige Untersuchungsumfang sich nur nach dem jeweiligen Anlass richtet und durch diesen beschränkt ist. Dies regelt ausdrücklich die Fahrerlaubnisverordnung. Danach hat sich der Gutachter an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.

Da bedeutet, dass routinemäßige Fragen aus anderen Verfahren ausgeschlossen sind.

Aber was ist während der Begutachtung durch den Betroffenen zu unternehmen für den Fall, dass eine „Begutachtungsfremde“ Frage auftaucht?

Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns!

 

 

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