|
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist die Anordnung der MPU oder der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt. Man kann also gegen die Anordnung keinen Widerspruch oder Klage einlegen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung kann erst dann überprüft werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vollendete Tatsachen geschaffen, d.h., wenn die Behörde aufgrund des Gutachtens oder des Attestes die Erteilung der Fahrerlaubnis versagt hat. Für den Betroffenen heißt das, dass er sich darauf einstellen muss, die Begutachtung gut durchzustehen.  Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns! |
News
Neue Entwicklung und Vorgaben beim Abstinenznachweis
01.09.2011 14:38Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis statt Einziehung? Nicht immer empfehlenswert!
28.03.2011 19:14NEU: Gruppenkurse
17.01.2011 17:19
|
Anordnung der MPU durch die Behörde
Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 21:52 Uhr
|


