iq business

slide4.jpg
Anordnung der MPU durch die Behörde
Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 21:52 Uhr

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist die Anordnung der MPU oder der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt. Man kann also gegen die Anordnung keinen Widerspruch oder Klage einlegen.

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung kann erst dann überprüft werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vollendete Tatsachen geschaffen, d.h., wenn die Behörde aufgrund des Gutachtens oder des Attestes die Erteilung der Fahrerlaubnis versagt hat.

Für den Betroffenen heißt das, dass er sich darauf einstellen muss, die Begutachtung gut durchzustehen.

 

Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns!

 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren