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Negatives Gutachten - was tun?
Mittwoch, den 18. August 2010 um 03:31 Uhr

Negatives Gutachten? Was ist zu tun?


Nach der Begutachtung wird das schriftliche Gutachten gefertigt und der Betroffene kann schon während des Gespräches mitteilen, wem dieses zugesendet werden soll. An sich selbst oder der Führerscheinstelle. Dass es dorthin gelangt, soll unbedingt vermieden werden. Denn dort bleibt es als schwere Last in der Führerscheinakte. Und das lange Zeit.
Lassen sie sich also das Gutachten an Ihre Adresse senden.  Sollte es ein für sie negatives Ergebnis haben, überprüfen sie es inhaltlich. Oder lassen sie es durch unser Institut überprüfen. Wir werden die Gründe für die Negativbegutachtung mit ihnen besprechen und analysieren. Wir werden ihnen auch Wege aufzeigen, wie sie durch Nachschulung und/oder verkehrspsychologische Beratung bei der nächsten Begutachtung besser abschneiden.
Eventuell weist das Gutachten Fehler auf. Dann kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen und ein Obergutachten in Auftrag zu geben.
Auf jeden Fall ist es immanent wichtig für sie, dass sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle zurück nehmen. Denn dann können sie den Antrag jederzeit neu stellen.

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