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Fahrerlaubnis auf Probe
Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 08:53 Uhr

Probezeit verlängert sich um 2 auf 4 Jahre

Für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, verlängert sich die Probezeit um 2 auf 4 Jahre. Die Maßnahmen sind an das Punktesystem angeglichen worden. Es können nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 EUR Geldbuße geahndet worden sind.

 

Übersicht Zuwiderhandlungen und folgende Maßnahmen
Zuwiderhandlungen Maßnahmen
Eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten unter 40 EUR Keine

Eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung)

Nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister; Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten

Nach Ablauf der 2-Monats-Frist für die verkehrspsychologische Beratung erneut eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregiser; Entzug der Fahrerlaubnis

Nichtteilnahme am Aufbauseminar Entzug der Fahrerlaubnis

Nach Entzug der Fahrerlaubnis erneut eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister; Entzug der Fahrerlaubnis bei negativer MPU

 

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach 3 Monaten möglich.

 

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